Kautabak, Snus, Chewing Bags - Was ist was? Was ist erlaubt?
Kautabak, Chewing Bags, Snus - Unterschiede & rechtliche Lage
Der Unterschied zwischen klassischem Kautabak, Chewing Bags
und Snus liegt in ihrer Herstellung, Nutzung und ihrer rechtlichen Lage in
Deutschland und der EU.
Klassischer Kautabak:
1. Herstellung und Nutzung:
- Klassischer Kautabak besteht aus fermentierten Tabakblättern, die zu Strängen verarbeitet werden und dann in mundgerechte Stücke geschnitten werden. Ebenso gibt es ihn in Form loser Tabakblätter, die vor dem Konsum mundgerecht in Form gebracht werden.
- Der Nutzer kaut das Stück Kautabak (meist in Form von Pastillen, Rollen oder losen Tabakblättern), um den Tabaksaft freizusetzen, der dann entweder ausgespuckt oder geschluckt wird.
2. Rechtliche Lage in Deutschland und der EU:
- In Deutschland und der EU ist klassischer Kautabak legal. Es gibt keine spezifischen Verbote gegen seine Nutzung oder seinen Verkauf, solange die allgemeinen Tabakgesetze eingehalten werden.
3. Bekannte Marken:
- Grimm & Triepel, Oliver Twist, Piccanell, Stoker’s
Snus:
1. Herstellung und Nutzung:
- Snus ist eine feuchte, pulverisierte Form von Tabak, die oft in kleinen Portionsbeuteln (ähnlich wie Teebeutel) verpackt wird, aber auch lose konsumiert wird. Dann wird der Tabak zu kleinen mundgerechten Kügelchen geformt.
- Der Nutzer legt einen Beutel zwischen das Zahnfleisch und die Oberlippe, wo der Tabaksaft allmählich freigesetzt wird und über die Schleimhäute aufgenommen wird.
2. Rechtliche Lage in Deutschland und der EU:
- In der EU ist der Verkauf von Snus seit 1992 verboten, mit Ausnahme von Schweden, das eine Ausnahmeregelung hat, als es 1995 der EU beitrat. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist auch hier der Verkauf von Snus erlaubt.
- Der Besitz und Konsum von Snus ist in den meisten EU-Ländern, einschließlich Deutschland, nicht illegal.
3. Bekannte Marken:
- General, Göteborgs
Rapé, Ettan, Jakobssons
Chewing Bags:
1. Herstellung und Nutzung:
- Chewing Bags ähneln Snus, werden oft mit Snus gleichgesetzt, bestehen im Unterschied aber nicht aus pulverisiertem Tabak, sondern aus gröberen, geschnittenen Tabakblättern. Sie werden ebenfalls in kleine Portionsbeutel verpackt.
- Der Nutzer legt einen Beutel zwischen die Zähne und das Zahnfleisch und kaut leicht darauf, um den Tabaksaft freizusetzen, der über die Schleimhäute aufgenommen wird. Auch hier gibt es einen Unterschied zu Snus: Snus wird nicht angekaut, lediglich gelutscht und im Mund gehalten.
2. Rechtliche Lage in Deutschland und der EU:
- Der Verkauf von Chewing Bags ist in den meisten Ländern der EU legal, ABER in Deutschland seit Sommer 2020 NICHT mehr. Die Begründung: Trotz wesentlicher Unterschiede zu Snus (Chewing Bags werden angekaut, nicht gelutscht. Chewing Bags setzen beim „Im-Mund-halten“ viel weniger Nikotin frei als Snus), seien Chewing Bags den Behörden Snus zu ähnlich.
- Der Besitz und Konsum von Chewing Bags ist in den meisten EU-Ländern, darunter auch Deutschland, nicht illegal.
3. Bekannte Marken:
- Siberia, Thunder,
Oden‘s
Zusammenfassung:
Kautabak: Fermentierte Tabakblätter zum Kauen. Legal in der EU und Deutschland.
Snus: Pulverisierter Tabak in Portionsbeuteln zum Platzieren (oder Lutschen) unter der Oberlippe. Verkauf in der EU verboten (außer in Schweden), Konsum und Besitz sind jedoch nicht illegal.
Chewing Bags: Gröberer, geschnittener Tabak in Portionsbeuteln zum (An-)kauen. Verkauf in der EU weitestgehend erlaubt, AUßER in Deutschland. Konsum und Besitz sind nicht illegal.
Und was ist mit Nicotine Pouches?Lebensmittelrechtliche Einstufung: Einige Behörden in Deutschland haben Nikotinbeutel als Lebensmittel eingestuft, da sie keinen Tabak enthalten. Als Lebensmittel unterliegen sie den strengen Vorschriften der Lebensmittelverordnung, die in Bezug auf den Nikotingehalt oft nicht erfüllt werden. Nikotin in hohen Konzentrationen ist in Lebensmitteln nicht zugelassen.Verkaufsverbot: Aufgrund dieser Einstufung dürfen Nikotinbeutel wie etwa VELO oder ZYN in Deutschland derzeit nicht verkauft werden, da sie nicht den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen. |
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