Rücknahme von Elektroaltgeräten (Einweg-E-Zigaretten)
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir gesetzlich verpflichtet,
dich auf Folgendes hinzuweisen:
1. Entsorgung von Elektroaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Dies gilt insbesondere auch für Einweg-E-Zigaretten und ähnliche Produkte,
da diese als Elektro- bzw. Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG gelten.
Entsprechende Geräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
2. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Du kannst Elektroaltgeräte kostenfrei bei kommunalen Sammelstellen
(z. B. Wertstoffhöfen) oder bei entsprechenden Rücknahmestellen abgeben.
Darüber hinaus kannst du Altgeräte auch an uns zurücksenden.
3. Rückgabe an uns als Händler (Online-Shop)
Wir sind gesetzlich zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.
Du kannst gebrauchte Elektro- bzw. Elektronikgeräte, die wir als Neugeräte
in unserem Sortiment führen oder geführt haben, an folgende Adresse zurücksenden:
Andreas Hartmann GmbH & Co. KG
Industriestr. 35
87448 Waltenhofen
Deutschland
Bitte stelle sicher, dass die Geräte transportsicher verpackt sind.
4. Ablauf der Rücksendung im Online-Handel
Für die Rückgabe von Elektroaltgeräten im Rahmen unseres Online-Shops gilt:
Die Rücksendung ist für dich unentgeltlich.
Eine Rückgabe ist auch ohne Neukauf möglich.
Bitte kontaktiere unseren Kundenservice vorab, um die Rücksendung zu organisieren (z. B. für ein Rücksendeetikett oder weitere Anweisungen).
5. Hinweis zu Batterien und Akkus in Geräten
Viele Elektroaltgeräte enthalten Batterien oder Akkus. Diese müssen vor der Entsorgung
nicht entnommen werden, sofern sie fest verbaut sind.
Für herausnehmbare Batterien gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen des Batteriegesetzes (BattG).
6. Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol auf Elektrogeräten bedeutet:
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll.
7. Umwelt- und Entsorgungspflicht
Die fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten dient dem Schutz von Umwelt und Ressourcen
sowie der Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.
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